Erfolgreiche Judokämpfe für den TSV Leinfelden

Am 23.4. nahmen mit Mia, Sarah, Julia und Gabriel erstmals vier mutige Kinder der Judoabteilung an einem Judowettkampf teil. Auf dem Osterhasencup der 8- bis 11-jährigen in Kirchberg an der Murr wartete eine große Konkurrenz auf die jungen Judoka. Als Belohnung erkämpften sie sich insgesamt dreimal eine Bronzemedaille. Herzlichen Glückwunsch!

Matvii und Archil Sieger beim Gürtelfarbenturnier in Kirchberg

Am nächsten Tag folgte in der gleichen Halle ein Gürtelfarbenturnier. Liliana, Karla, Matvii, Daniel und Corvin gingen allesamt erstmals bei einem Judoturnier auf die Matte. Sie sammelten wichtige Wettkampferfahrung und konnten sich gut präsentieren. Für den TSV Leinfelden sprangen ein erster, ein dritter Platz, 2 x 4.Pl. und 1 x 5. Pl. heraus.

Abschließend erkämpfte sich der bereits etwas wettkampferprobte Archil nach drei überlegen geführten Kämpfen den Turniersieg. Insgesamt ein toller Einstieg in den Wettkampfsport für unsere Judoka. Weiter so!

Sport in der Halle ab 14.6.

Hallo liebe Judoka,

leider dürfen wir Indoor nur nach der 3 G Regel ab Montag wieder trainieren. D. h. alle Trainingsteilnehmer und der Trainer müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein und dies auch nachweisen können. In unser Dojo dürfen bis zu 10 Personen gleichzeitig rein, das habe ich von Frau Zuber noch erfahren. Wegen Sport im Freien, da gilt die Testpflicht nicht, rede ich mit ihr nochmal morgen.

Sollen wir uns mal wieder treffen, online oder im Biergarten, um über unsere Möglichkeiten und Wünsche zu sprechen? In letzterem natürlich auch nur mit der 3 G Regel! Unten und im Anhang findet ihr weitere Infos, was ab Montag unter welchen Auflagen erlaubt ist. Wir müssten auch unsere Hygienekonzept um die Testpflicht erweitern, falls wir ein Training Indoor machen wollen.

Alles was ihr mir noch heute mitgebt, kann ich morgen in der Geschäftsstelle ansprechen. Deshalb bitte fragt mich.

Beste Grüsze

Manfred

Sport in der Halle ab 14.6.

Hallo zusammen,

ab Montag, den 14.6.2021 ist Sport in der Halle wieder möglich!

Am 7.6.2021 wurde die Feststellungsverfügung vom Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen, für 5 Tage unter Inzidenzwert von 35,  gemäß CoronaVerordnung veröffentlicht. Seit Dienstag, den 8. Juni 2021 gelten die Lockerungen aus dem Öffnungsschritt 3 sowie die Lockerungen für Inzidenzen unter 35.

Das hat auch auf den Vereinsbetrieb in Leinfelden-Echterdingen Auswirkungen!

In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt hat die Stadt Leinfelden-Echterdingen eine Übersicht erstellt, wie diese Lockerungen in der Praxis umgesetzt werden können.

Für uns als Verein bedeutet dies, dass alle Sportarten unter den zu beachteten Hygienevorschriften und Auflagen ihren Sportbetrieb wieder aufnehmen können/dürfen.

Im Anhang finden Sie/findet Ihr die Übersicht, was zu beachten ist.

Folgende Anmerkungen zu der Übersicht in Absprache mit der Stadt:

  • Alle Abteilungen (ausgenommen Leichtathletik und Fußball) müssen ihr Hygienekonzept aus dem letzten Jahr um den Punkt „Testpflicht“ ergänzen und der Geschäftsstelle per Mail einreichen.  
  • Außensport: Für die Benutzung der Umkleidekabinen (ist ab 14.6.2021 möglich) besteht eine Testpflicht für alle Personen ab 6 Jahren. Dies betrifft insbesondere die Abteilung Fußball. Bitte abklären, welche Mannschaften die Kabinen nutzen wollen. Genesene und Geimpfte sind natürlich von der Testpflicht ausgenommen. Wer nicht eines der 3 „G´s“ erfüllt, darf nur die Außentoilette auf der Tribüne benutzen.
  • Schwimmen: Auch beim Vereinsschwimmen gilt die max. Anzahl von 20 Personen im Goldäckerbad. Es kann selbstverständlich „das Modell der Gruppeneinteilung“ der letzten Öffnungsphase verwendet werden.
  • Turnen: beim Eltern-Kind-Turnen besteht lediglich eine Testpflicht für die Erwachsenen, da die Kinder unter 6 Jahre sind.
  • Für alle Abteilungen, die Sport für Kinder anbieten: Bitte weißt die Eltern darauf hin, dass die Kinder bereits umgezogen kommen sollen. Die Sportplätze, Sporthallen, Umkleidekabinen dürfen lediglich die Kinder betreten. Für Erwachsene würde beim Betreten der Halle/Umkleidekabine eine Testpflicht bestehen, falls sie ihrem Kind beim Umziehen helfen wollen; das Betreten der Umkleidekabinen von Eltern müsste dokumentiert werden. Die Dokumentation gilt auch für Eltern, die die Fußballplätze oder das Stadion betreten.

Bitte teilen Sie/teilt mir mit, welche Abteilungen bereits nächste Woche ihren Sportbetrieb aufnehmen wollen. Es gilt der Dauerbelegungsplan.

Sofern es Abteilungen/Gruppen gibt, die noch nicht zum Sportbetrieb zurückkehren wollen, bitte mir auch mitteilen.

Sollten noch Fragen sein, bitte einfach bei mir melden!

Viele Grüße

Stefanie Zuber

Turn- und Sportverein Leinfelden e.V.

Schimmelwiesenstr. 18

70771 Leinfelden-Echterdingen

Tel: 0711/75 32 98

Vorsitzender: Jörg Holzschuh

Judo mit Körperkontakt in der Halle bei entsprechenden Inzidenzwerten wieder erlaubt

Liebe Mitglieder des Württembergischen Judo-Verbands,

ich habe gute Nachrichten für Euch: Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit einer neuen Notverkündung der Corona-Verordnung weitere Öffnungsschritte für den Sport in die Wege geleitet. Ab dem 7. Juni 2021 gelten die neuen Bestimmungen. Sobald in einem Stadt- oder Landreis die Öffnungsstufe 3 gilt, ist ein Judo-Training mit Körperkontakt in der Halle wieder erlaubt (vgl. hierzu den folgenden Beitrag). In welcher Öffnungsstufe sich der jeweilige Stadt- oder Landkreis befindet, muss beim zuständigen Gesundheitsamt in Erfahrung gebracht werden (siehe Übersicht Gesundheitsämter bzw. Homepages der Stadt- und Landkreise).

In der Landeshauptstadt Stuttgart gilt beispielsweise seit gestern (7. Juni) die 3. Öffnungsstufe (siehe Beitrag). Der erste Vorsitzende des JV randori Stuttgart, Roland Klose hat uns freundlicherweise das von ihnen entworfene Hygienekonzept für die Öffnungsstufe 3 zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt, so dass sich andere Vereine daran orientieren können. Das Hygienekonzept ist im Anhang beigefügt.

Der Zutritt zu den Sportanlagen und Sportstätten, sowohl im Freien als auch in der Halle, oder die Teilnahme an Sportangeboten oder -aktivitäten ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig; Anbieter und Betreiber sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet. Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal  60 Stunden zurückliegt, ausreichend. Bei Nicht-Schülern darf der Befundzeitpunkt nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Die Coronatests können von den Sportvereinen auch selbstständig tagesaktuell direkt vor dem Training vor Ort an der jeweiligen Trainingsstätte vorgenommen werden. Hierfür testen sich die Trainingsteilnehmer unter Aufsicht einer geeigneten – z. B. vom Vorstand eingesetzten – volljährigen Person (z. B. Trainer, Übungsleiter) selbst. Nach erfolgter Testung muss das Ergebnis von der geeigneten Person entsprechend bescheinigt werden (siehe beigefügtes Bescheinigungsformular im Anhang).

Unterschreitet in einem Stadt- oder Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35, gilt zusätzlich: Beim Training im Freien entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises.

Ich bin sehr optimistisch, dass in allen Stadt- und Landkreisen in BW in den kommenden Wochen wieder Judo mit Körperkontakt durchgeführt werden darf.

Hajime – jetzt geht’s (endlich) wieder richtig los :-).

Viele Grüße aus Waiblingen,

Thomas Schmid

Geschäftsführer

Württembergischer Judo-Verband e.V.

Hermann-Heß-Straße 8                  Postfach 1842

71332 Waiblingen                              71308 Waiblingen

Tel.:        07151-561250

Fax:        07151-562644

t.schmid@wjv.de

http://www.wjv.de

Besuchszeiten der WJV-Geschäftsstelle

dienstags und donnerstags von 9.00-11.00 Uhr

montags Vereins-Service-Büro für persönliche Gespräche (Terminabsprache)

TVE – Corona Testzentrum im Goldäcker

Ein weiteres Testzentrum in L.-E. (und in zentraler Lage 🙂

Der TVE bietet im Goldäcker (bzw. auf dem Parkplatz) ab heute zertifizierte Corona Tests (Lollytests) an (immer Montag – Freitag von 16.00 – 20.00 Uhr). Die Info bitte gerne an alle, die einen Test benötigen, weiter kommunizieren!


Mit freundlichen Grüßen
Jörg Holzschuh